Unsere Geschäftsbedingungen

Reisemobilvermietung Camping De Wittsee

Mietpreise
Die Preisliste gilt für das laufende Jahr.
Im Mietpreis ist enthalten

Bei Mietzeit von mind. 2 Wochen, freie Kilometer.
Bei Mietzeiten von 1 Woche sind 2500 km enthalten. Jeder weiter gefahrene Kilometer 0,39 €.
spezielle Versicherungen für Mietfahrzeuge, Vollkaskoversicherung mit 1.000,- €,
Teilkasko mit 250,- € Selbstbeteiligung.
die jeweilig gültige Mehrwertsteuer.
Schutzbrief für In- und Ausland.

Mietzeit
Fahrzeugannahme nach Rücksprache
Fahrzeugrücknahme nach Rücksprache

Mietvertrag
Berechnung des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.

Bezahlung
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises fällig. 30% 4 Wochen vor Reisebeginn und der Rest bei Abholung. Bei Buchungen unter 4 Wochen vor Mietbeginn werden 60% der Anzahlung fällig. Sämtliche
Zahlungen sind nur in bar oder mit EC – Karte mit PIN Nr. zu leisten.

Kaution
Bei der Übergabe des Reisemobils muss eine Kaution in Höhe von 1.500,- € in Bar hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Reisemobil ohne Beschädigung zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil zu spät zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

Auslandsfahrten
Fahrten und Fährpassagen sind innerhalb Europas möglich. Fahrten in nachfolgend genannte osteuropäische Länder sind nicht gestattet: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Estland, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien, Ukraine, Russland, Türkei. Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer Gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobils durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet im vollen Umfang für Folgeschäden. Bei nicht Einhaltung der o.g. Ländersperre, kann eine Strafrechtliche Verfolgung durch den Vermieter erfolgen.

Ersatzfahrzeug
Falls die gebuchte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann der Vermieter auch ein größeres Fahrzeug zum selben Mietpreis bereitstellen. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien erstattet.
Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, es zählt der Posteingang beim Vermieter. Rücktrittskosten bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% der Miete.
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 40% der Miete. Bis 30 Tage vor Reiseantritt 60%.
Ab 29 Tage vor Reiseantritt 100% der Miete. Wird das Reisemobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.

Reparaturen, Unfall
Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

Unfall
Bei jedem entstandenen Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall telefonisch oder per E-Mail zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

Übergabe, Rückgabe, Reinigung
Die Servicepauschale fällt einmalig pro Anmietung an und beinhaltet die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeugs einschließlich einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung, einen Klapptisch mit 2 Stühlen, 25m Verlängerungskabel, einen Wagenheber, ein Reifenflick-Set, 2 Warnwesten, Warndreieck sowie Verbandskasten, zwei CEE Steckadapter sowie einem vollen Gasbehälter (11 kg), und das Toilettenkonzentrat.
Treibstoff und Betriebskosten sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen zu Lasten des Mieters.
Die Füllmenge des Kraftstofftanks muss bei Rückgabe, der auf dem Übergabeprotokoll vermerkte Füllmengen entsprechen.
Das Reisemobil kann am vereinbarten Tag lt. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit (zwischen 12 und 14 Uhr) übernommen werden.
Maximale Bereitstellungsdauer 1 Stunde.
Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgeschoben werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am zweiten Miettag vormittags durchzuführen.
Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit ab 12.00 Uhr – 14.00 Uhr.
Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Reisemobil verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro halbe Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,- €.
Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden (Nachfolgetermine können nicht eingehalten werden).
Das Wohnmobil ist innen – alle Schränke, Truhen, Nasszelle, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen – im gereinigten Zustand zu übergeben.
Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen.
Der Abwassertank ist ebenfalls zu entleeren.
Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden, Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen. Für Schäden haftet der Mieter.
Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 90,- € und für eine Toilettenreinigung zusätzlich 110,- € zu zahlen.

Versicherung, Haftung
Haftpflichtversicherung – unbegrenzte Deckung, Voll- und Teilkasko 1.000,- €
SB speziell für Mietfahrzeuge sind abgeschlossen. Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen können beim Vermieter abgeschlossen werden.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe. Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherung abgedeckt ist. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Fahrer, Nutzung
Für Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht muss der Mieter das 25. Lebensjahr erreicht haben und mindestens zwei Jahre im Besitz des jeweiligen Führerscheins sein.

Nutzung
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Rauchen ist ausdrücklich verboten. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, bei Missachtung fällt eine Gebühr von 500,- € an und der Mieter haftet für jeden erkennbaren Schaden zusätzlich.

Gerichtsstand
für beide Teile gilt der Sitz des Vermieters,.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
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